Von Seiten der TierschutztransportVO ist es uns nicht erlaubt, Fohlen in einem Alter unter 7 Tagen zu transportieren. Notfälle natürlich ausgenommen.
Wir transportieren keine Fohlen mit einem Alter unter 6 Monaten ohne Mutterstute
außerdem gilt:
kein Transport von trächtigen Stuten im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium (nach dem 300. Trächtigkeitstag, oder einfacher gemerkt, nicht mehr nach Beginn des 10. Trächtigkeitsmonats).
Zwingend erforderlich ist nur der Equidenpass
Zusätzlich zu dem Equidenpass muss zwingend ein vom zuständigen Amtstierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis ( darf nicht älter als 48 Stunden sein) vorliegen und mitgegeben werden.
Da die Europäische Union auch eine Zollunion beinhaltet, benötigt man im Verkehr zwischen den EU-Staaten keine Verzollung.
Bei Transporten aus oder in Länder, die nicht der EU angehören (z.B. die Schweiz), gilt es ebenfalls zusätzlich zum Equidenpass ein Gesundheitszeugnis von zuständigen Amtstierarzt einzuholen.
Auch gibt es Länder, die bestimmte Impfungen oder Untersuchungen zur Einfuhr vorschreiben.
Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihren Veterinäramt.
Bitte auch an die Zollbestimmungen denken ! Wir übernehmen Zollabwicklung nur nach Absprache!